Bei Schneefall und Eisglätte ist die Zusammenarbeit von Gemeinde und Bürgerinnen und Bürgern besonders wichtig. Denn beide teilen sich in Grasbrunn den Winterdienst auf öffentlichen Straßen und Wegen.

Grundstückseigentümer sind für die reinen Gehwege und Randzonen in den verkehrsberuhigten Bereichen zuständig, was verpflichtend per Gesetz geregelt ist.

Die Gemeinde Grasbrunn gewährleistet den Winterdienst im Rahmen ihrer gesetzlich vorgeschriebenen Vorgaben. So richtet sich die Pflicht, Schnee zu räumen, grundsätzlich nach der Leistungsfähigkeit der Gemeinde und der Verkehrsbedeutung ihrer Straßen. Ihre Streupflicht auf Straßen ist auf die üblichen Zeiten des normalen Verkehrsaufkommens begrenzt. Zur Nachtzeit besteht keine Räum- und Streupflicht. Auf fast allen Fahrbahnen, an sensiblen Stellen wie Ampelübergängen und Bushaltestellen sowie den zum Radeln freigegebenen Geh- und Radwegen übernimmt die Gemeinde direkt oder über einen Dienstleister das meist maschinelle Räumen (Tausalz wird aus Umweltgründen dabei nur auf wichtigen Straßenabschnitten eingesetzt).

Für Anlieger gilt Folgendes zu beachten

Die private Räum- und Streupflicht gilt vor Einsetzen des Berufsverkehrs, also vor 7 Uhr, über den ganzen Tag bis gegen 20 Uhr, nach Ende des Tagesverkehrs. Während dieser Zeit müssen Anwohner regelmäßig die angrenzenden Gehwege und gegebenenfalls auch Radwege streuen und räumen, das heißt immer wieder, wenn erforderlich. An Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen ist bis 8 Uhr zu räumen. Hierbei dürfen der geräumte Schnee oder die Eisreste nicht auf die Straße geschippt werden, auch wenn diese im ersten Moment als perfekte freie Alternative zum eigenen Gehweg erscheint, denn dort können sie den Verkehr gefährden. Abgesehen davon befördert der gemeindliche Winterdienst bei seinem Einsatz den Schnee genau wieder dorthin zurück, wo er war – nämlich zurück auf den Gehweg. Die Lagerung der weißen Pracht sollte deshalb bitte auf dem eigenen Grundstück erfolgen.

Unabhängig vom Einsatz der gemeindlichen Räumfahrzeuge auf der Fahrbahn müssen die Anlieger, wenn kein Gehweg vorhanden oder dieser durch eine Baustelle oder ein Gerät versperrt ist, einen entsprechend breiten Rand (Minimum 1 Meter) der öffentlichen Straße entlang ihres Grundstücks räumen und streuen. Dies trifft insbesondere auf die verkehrsberuhigten Bereiche zu.

Splittkästen der Gemeinde Grasbrunn

Um die Gehwege und Randbereiche der verkehrsberuhigten Bereiche von Schnee und Eis zu befreien bzw. mit Splitt besser begehbar zu machen, hält die Gemeinde den notwendigen Splitt zum Streuen an 22 Standorten in großen Kästen zur Selbstentnahme bereit. Bitte versorgen Sie sich frühzeitig und ausreichend mit Streugut, um Engpässe an schneereichen Tagen zu vermeiden.

Die Splittkästen befinden sich an folgenden Standorten

  • Grasbrunn
    Am Wasserturm/Vor der Kirche St. Ulrich/Lehnerstraße – Harthauser Weg
  • Harthausen
    Am Wasserturm/Am Gemeindefriedhof/Beim Wertstoffhof/Beim Dorfladen/Am Kindergarten Parkplatz
  • Neukeferloh
    Bretonischer Ring beim Stichweg zum Spielplatz/Am Rathaus/Grünlandstraße/Gartenstraße/Bussardstraße/Ostring bei der Bushaltestelle/Saarlandstraße an der Christophorus Kirche/Hans-Sailer-Straße beim Spielplatz/Winklerring – Nähe Parkplatz Rathaus/Getränkemarkt Orterer/Treiberweg/Am Gänsbuckel/Fritz-Bonnet-Straße bei der Bushaltestelle/Johann-Hackl-Ring – Durchgang zum Alten Postweg

Streusalz schadet Umwelt und Tieren

Grundsätzlich sollte immer Streusplitt zum Einsatz kommen, denn Streusalz ist für die Umwelt äußerst schädlich. Das Salz gelangt in die Böden und es zerstört dort lebende Mikroorganismen und Pflanzen. Auch Tiere leiden unter Wegen, die mit Streusalz behandelt wurden. Das aggressive Salz greift deren Pfoten an. Mitunter lecken Tiere auch am Schnee, der noch Spuren von Streusalz enthält, und es kann zu Entzündungen im Magentrakt kommen.

In Grasbrunn werden im Winterdienst deshalb Straßen und Wege im Regelfall nur geräumt. Splitt wird im Fahrbahnbereich grundsätzlich nicht ausgebracht, da dieser sonst vom Verkehr unmittelbar vertragen und damit wirkungslos würde. Daher werden nur Geh- und Radwege gesplittet.

Der Einsatz von Tausalz ist vielmehr auf besonders wichtige Strecken wie Busrouten, Gefälleabschnitte oder auch Zufahrten zu Feuerwehr, Schulen und Kindergärten beschränkt.

Räumpflicht nach §§ 9 und 10 Abs. 1 der „Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter“

Wenn Sie Ihrer Räumpflicht nicht nachkommen, sind Sie für eventuell entstandenen Schaden verantwortlich. Im Klartext heißt das: Kommt es zum Unfall, obwohl Sie an der Reihe waren, den Schnee zu räumen oder zu streuen, können Sie dafür haftbar gemacht werden. Für eventuelle Schadenersatzansprüche kommt Ihre private Haftpflichtversicherung auf, sofern Sie über diese verfügen.

Weitere wichtige Informationen zum Winterdienst

Der Winterdienst beginnt seine Arbeit bei Schneefall bereits um 4 Uhr in der Früh, damit Sie auf den Hauptverkehrsstraßen sicher zu Ihren Zielen gelangen. Bitte haben Sie Verständnis, dass es trotzdem nicht möglich ist, alle Straßen gleichzeitig zu räumen.

Gesetzlich gesehen müssen nur die Straßenabschnitte winterdienstlich behandelt werden, deren Gefährlichkeit sich dem Benutzer nicht offenbart. Das bedeutet, dass bei einer Schneehöhe von 20 cm auf der Straße oder bei spiegelglatter Fahrbahn keine Notwendigkeit für den Winterdienst besteht, da die Gefahr für den Fahrzeugführer aufgrund der lauernden winterlichen Widrigkeiten offensichtlich ist. Für die Sicherheit unserer Bürgerinnen und Bürger werden die Straßen jedoch selbstverständlich geräumt.

Zusätzlich werden in Ausnahmefällen auch die Kreisstraßen im Gemeindegebiet – für deren Räumung der Landkreis zuständig ist – von den Bauhofmitarbeitern als Service mitgeräumt. In der Räumreihenfolge des Landkreises ist Grasbrunn leider ganz am Schluss angesiedelt, weswegen es immer wieder beispielsweise auf der M25/ Grasbrunner Weg von Harthausen nach Neukeferloh zu starken, witterungsbedingten verkehrlichen Belastungen kommt.

Eine Bitte zum Schluss: Parken Sie ihr Fahrzeug bei entsprechender Witterung so, dass die Räumfahrzeuge die zu räumenden Straßen ungehindert passieren können. Die Fahrzeuge haben eine Breite von 3,5 Meter.

Wir bedanken uns für Ihr Verständnis.

Wir sind für Sie da!

Kontakt für Fragen zum Winterdienst
E-Mail: bauamt(at)grasbrunn.de

Wenn Sie Fragen zum Winterdienst haben, können Sie sich gerne an unseren Bauhofleiter Thomas Sachse wenden:
Mobil: 0160 90649564
E-Mail: bauhof(at)grasbrunn.de