Der Startschuss für die Kommunale Verkehrsüberwachung im Gemeindegebiet Grasbrunn fiel am 1. Oktober 2022. Ziel und Zweck einer Kommunalen Verkehrsüberwachung in der Gemeinde Grasbrunn soll die Verbesserung der gemeindlichen Verkehrssicherheit sein. Ein eventueller Überschuss an eingenommenen Verwarn- und Bußgeldern soll, nach Beschluss des Gemeinderates, für Projekte der Verkehrserziehung an den Kindergärten bzw. der Schule, Maßnahmen zur Verkehrssicherheit der Kinder als auch für Verkehrsberuhigungsmaßnahmen im Gemeindegebiet verwendet werden

Verwarn- und Bußgelder

Aufforderungen zur Zahlungen von Verwarn- oder Bußgeldern werden nicht in der Gemeindekasse beglichen.
Die Gemeinde Grasbrunn arbeitet bei der Überwachung des ruhenden und fließenden Verkehrs mit dem Markt Markt Schwaben zusammen. Zahlungen sind auf das Konto zu begleichen, welches Sie auf dem Ihnen zugestellten Verwarngeld-Beleg oder Bußgeldbescheid finden. Nicht rechtzeitig geleistete Zahlungen können aus einer Ordnungswidrigkeit ein Bußgeldbescheid mit erhöhten Kosten nach sich ziehen.

Bearbeitet werden alle ermittelten Ordnungswidrigkeiten im Büro der Kommunalen Verkehrsüberwachung im Schloß;
Rathaus Markt Schwaben
Schloßplatz 1
85570 Markt Schwaben.

Die Gemeinde Grasbrunn kann keinerlei Informationen zu laufenden Verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich hierfür an die zuständigen Mitarbeiter/innen der Kommunalen Verkehrsüberwachung Markt Markt Schwaben.

Montag und Donnerstag
10:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Telefon: 08121 418-168 oder 08121 418-187
Telefax: 08121 418-768 oder 08121 418-787
E-Mail: kvue(at)markt-schwaben.de