1. Ziel und Methode
Gemäß der Bayerischen Staatsregierung soll der dezentralen Energieerzeugung unter Mitwirkung der Kommunen und den lokalen Energieversorgern bei der Umsetzung des Bayerischen Energiekonzepts eine Schlüsselrolle zukommen. Nach den Rahmenbedingungen des Konzepts soll bis 2021 rund 10 Prozent des in Bayern erzeugten Stroms aus Windenergie stammen.
Windkraftanlagen sind seit 1997 gemäß Baugesetzbuch privilegierte Vorhaben geworden und damit im gesamten Außenbereich zulässig, wenn bestimmte öffentliche Belange nicht entgegenstehen. Im Falle eines Bauantrages hat die Gemeinde Grasbrunn bisher nur geringe Steuerungsmöglichkeiten hinsichtlich des Standortes. Der Standort einer großen Windkraftanlage, und damit die Abstände zur vorhandenen bzw. geplanten Bebauung, bestimmt sich bisher im Wesentlichen durch das Immissionsschutzrecht.
Zusätzlich schreitet der technologische Fortschritt weiter voran, sodass die Windkraftanlagen immer effizienter werden. Damit werden nunmehr Standorte für Investoren interessant, an denen die Winderzeugung bisher nicht lukrativ war.
Vor diesen Hintergründen hat der Gemeinderat Handlungsbedarf erkannt und in der Sitzung im Februar 2011 den Beschluss zur gutachterlichen Bewertung möglicher Flächen für Windkraftanlagen zur Übernahme in den Flächennutzungsplan gefasst. Mit der Prüfung wurde das TeamBüro Markert aus Nürnberg beauftragt.
Ziel des Prüfung ist es zunächst, im Gemeindegebiet geeignete Flächen für die Ansiedlung von Windenergieanlagen (WEA) zu finden. Das nun vorliegende fertige Gutachten dient insofern der Vorbereitung kommunaler Entscheidungen vor Eintritt in ein Bauleitplanverfahren. Es liefert der Gemeinde Grasbrunn die notwendigen Grundlageninformationen zur Vorbereitung der Entscheidungsfindung über die etwaige bauleitplanerische Lenkung möglicher Flächen von WEA durch Konzentrationszonen im Flächennutzungsplan. Mit dem Gutachten werden also nicht weitergehende Abwägungen, zum Beispiel nach der Beteiligung von Trägern öffentlicher Belange im Bauleitplanverfahren seitens der Gemeinde Grasbrunn oder Untersuchungen zur Wirtschaftlichkeit eines konkreten Standorts durch einen Investor, ersetzt. Des Weiteren stellt das Gutachten das für die Einschränkung der Privilegierung der Nutzung von Windenergie im Außenbereich erforderliche, schlüssige planerische Gesamtkonzept für das ganze Gebiet der Gemeinde Grasbrunn dar.
Methode der Wahl war, bei grundsätzlich flächendeckender Betrachtung des gesamten Gemeindegebiets, durch Abschichtung von Ausschlusskriterien aus städtebaulicher Sicht potenziell konfliktarmen Flächen für WEA zu identifizieren, welche zugleich eine ausreichende Effizienz erwarten lassen. Als Ausschlusskriterien wurden die Belange „Siedlungen und Denkmalschutz“, „Infrastruktur“, „Natur und Landschaft“ und „Hydrologie“ untersucht.
Der Begriff „potentiell konfliktarme Flächen“ wird deswegen gewählt, weil tatsächliche oder vermeintliche Konflikte wie zum Beispiel Beeinträchtigung des Landschaftsbilds, der Fauna oder militärischer Belange durch WEA im Rahmen eines Gutachtens zur Flächeneignung nicht Gegenstand der Betrachtung sind, sondern nur die prinzipielle Eignung.
2. Ergebnis
In der Gemeinderatssitzung am 25. Oktober 2011 hat das TeamBüro Markert die Ergebnisse des Windkraftgutachtens vorgestellt. Danach ergeben sich im Gemeindegebiet insgesamt 14 potentiell konfliktarme Eignungsflächen, in denen eine Windkraftnutzung nach der Abwägung anderer räumlicher Belange möglich scheint (siehe Karte).
Die möglichen konfliktarmen Windkraftstandorte W 1 bis W 14 belegen mit rund 328,24 ha ca. 13,9 Prozent des gesamten Gemeindegebietes.
Dieser Auswahl so genannter kommunaler Vorzugsflächen zur Konzentration von Windkraftanlagen kann die Gemeinde Grasbrunn bei der Darstellung im Flächennutzungsplan weitere Aspekte im Rahmen der Abwägung im Bauleitplanverfahren hinzufügen.
Die möglichen Eignungsflächen schwanken zwischen 4,6 Hektar bis 83,2 Hektar Größe. Das bedeutet, dass neben einzelnen Anlagen auch Windparks prinzipiell möglich sind.
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 25. Oktober 2011 die Verwaltung beauftragt, sich hinsichtlich der für Windkraft geeigneten Flächen mit den Nachbarkommunen abzustimmen. Außerdem soll das Gutachten der Öffentlichkeit vorgestellt werden.
Das Gutachten stellt noch keine Entscheidung über einen endgültigen Standort dar. Es dient vielmehr als Einstieg in eine mit der Öffentlichkeit und den zuständigen Behörden breit geführte Diskussion.