Die Gemeinde Grasbrunn ist bemüht, seine/ihre Website und App im Einklang mit der Bayerischen E-Government-Verordnung (BayEGovV) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für www.grasbrunn.de.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Dieser Internetauftritt ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen nur teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:
Unvereinbarkeit mit § 10 Absatz 1 L-BGG
- 1.1.1a Alternativtexte für Bedienelemente
- 1.1.1b Alternativtexte für Grafiken und Objekte
- 3.3.3a Hilfe bei Fehlern
Unverhältnismäßige Belastung
- 1.2.1a Alternativen für Audiodateien und stumme Videos
Die Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften.
-
PDF-Dokumente, die vor dem 23.09.2018 eingestellt wurden und nicht für aktive Verwaltungsverfahren benötigt werden.
-
Einbindung externer Software, die nicht vollständig barrierefrei ist. Beispiel: Linguatec
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 07.11.2022 erstellt.
Die Erklärung wurde auf Basis der BITV / WCAG-Selbstbewertung www.bitv-test.de erstellt.
Die Erklärung wurde zuletzt am 07.11.2022 überprüft.
Feedback und Kontaktangaben
Etwaige Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen können Sie uns unter info(at)grasbrunn.de oder über das Rückmelde-Formular mitteilen.
Informationen über von der Anwendung der Richtlinie ausgenommene Inhalte können sie unter info(at)grasbrunn.de einholen.
Durchsetzungsverfahren
Im Rahmen eines Durchsetzungsverfahrens haben Sie hier die Möglichkeit, online einen Antrag auf Prüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit zu stellen.
Kontaktdaten der Durchsetzungsstelle
Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
81541 München
E-Mail: bitv(at)bayern.de
Homepage: www.ldbv.bayern.de/digitalisierung/bitv.html
Weitere Angaben (keine Pflicht)
Fakultativ können noch weitere Inhalte der Erklärung beigefügt werden. Hierfür wird auf Abschnitt II des Anhangs des Durchführungsbeschlusses (EU) 2018/1523 verwiesen.