Die stark gestiegenen Kosten für Energie und Lebenshaltung stellen viele Menschen aktuell vor große Herausforderungen. Der Sozialausschuss des Landratsamts München hat Informationen über die vielfältigen Beratungsangebote sowie Unterstützungsmöglichkeiten zusammengefasst und ruft alle Betroffenen auf, davon Gebrauch zu machen.

Energieberatung und Stromsparcheck

Speziell zu den Themen Preiseerhöhungen von Gas und Energie stehen diverse Beratungsangebote zur Verfügung, wie zum Beispiel der Stromsparcheck der Caritas, die kostenfreie Energieberatungen durch die Verbraucherzentrale Bundesverband e. V. oder die Schuldnerberatung im Landkreis München.

WohngeldPlus

Seit dem 1. Januar 2023 haben bundesweit rund zwei Millionen Haushalte Anspruch auf das kürzlich beschlossene neue WohngeldPlus. Insbesondere Haushalte mit geringem Einkommen, die nach bisheriger Regelung keinen Anspruch auf Bezuschussung ihrer Wohnkosten hatten, sollen angesichts stetig steigender Wohn- und Energiekosten durch die Wohngeldreform entlastet werden. Erstmals werden dabei auch Heizkosten bezuschusst. Ein spezieller Wohngeldrechner 2023 dient der ersten Orientierung über einen eventuellen Wohngeldanspruch.

Übernahme der Heizkosten und Darlehen für Stromkosten

Für Empfängerinnen und Empfänger laufender Leistungen nach dem SGB II werden die Heizkostenvorauszahlungen sowie die Heizkostennachzahlungen in 2023 in der tatsächlichen Höhe als Bedarf nach dem § 22 SGB II übernommen. Für Stromnachzahlungen kann ein Darlehen bewilligt werden. Für Selbstversorger mit Öl, Kohle, Gas oder sonstigen festen Brennstoffen ist die Übernahme von Brennstofflieferungen in angemessenem Umfang möglich.

Auch Menschen mit regelmäßigem Einkommen können Anspruch auf Sozialleistungen bei hohen Heizkosten haben und folgende einmalige Leistungen beantragen:

  • Stromschulden als Darlehen
  • Stromabschlusszahlungen als Darlehen
  • Heiz- und Nebenkostennachzahlungen als Zuschuss
  • Finanzierung von Zuschüssen zum Kauf von festen Brennstoffen als Zuschuss

Die Prüfung des Anspruchs auf einmalige Leistungen setzt ein vollständig ausgefülltes Antragsformular mit allen notwendigen Unterlagen voraus (Einkommen, Bedarf, Vermögenserklärung).

Weitere Informationen zur Übernahme der Heizkosten

Nothilfefonds im Landkreis München

Der im März 2021 eingeführte Corona-Nothilfefonds im Landkreis München wird als allgemeiner „Nothilfefonds im Landkreis München“ weitergeführt. Unbürokratische und effektive finanzielle Hilfen in Form von Einmalzahlungen können jetzt auch von Personen, die aufgrund der gestiegenen Energiekosten in finanzielle Schwierigkeiten geraten sind, beantragt werden.

LandkreisPass

Der LandkreisPass bringt Vergünstigungen unter anderem bei den Kosten für die IsarCad S, für Brillenhilfe und Medikamentenhilfe sowie Nachlässe bei Kursen der Volkshochschulen oder im Schwimmbad.

MVV-Bezuschussung (LandkreisFlat)

Noch bis 31. Dezember 2023 können alle Bürgerinnen und Bürger des Landkreises München, die in den Jahren 2020 bis 2023 ein IsarCard Jahresabonnement der Zone M+1 oder darüber hinaus bezahlt und befahren haben, die Bezuschussung beantragen. Die Abonnenten erhalten dann den Differenzbetrag des IsarCard Jahresabos der Zonen M+1 oder M+2 zur Zone M. Alle Informationen zur Landkreis-Flat finden Sie hier.

Weitere Informationen zu den Unterstützungsangeboten und Beratungseinrichtungen

Informationen zu den Hilfsangeboten des Landratsamtes

Eine umfassende Beratung bietet die Soziale Beratung der Caritas-Dienste im Landkreis München. Die Beratung ist kostenfrei und sowohl persönlich, telefonisch als auch online möglich.

Die Arbeiterwohlfahrt Kreisverband München-Land e. V. bietet ein Beratungs- und Hilfsprogramm und unterstützt bei der Beantragung staatlicher Hilfen zum Beispiel im Falle der Wohnungsnothilfe oder bei Energieschulden.