Der Gemeinderat der Gemeinde Grasbrunn hat in der Sitzung am 26. Februar 2013 die Aufstellung des sachlichen Teilflächennutzungsplans „Windkraft“ beschlossen. Ziel der Aufstellung ist es, sogenannte Konzentrationsflächen für Windkraft im Flächennutzungsplan auszuweisen und damit gleichzeitig die Zulässigkeit von Vorhaben der Windkraft an anderer Stelle auszuschließen. In der Sitzung vom 26. Februar 2013 wurde der Vorentwurf des Sachlichen Teilflächennutzungsplans „Windkraft“, der auf der Grundlage der Windeignungsflächen des Windkraftgutachtens erstellt wurde, gebilligt. Das TeamBüro Markert aus Nürnberg wurde mit der Vorbereitung und Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden sowie sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGesetzbuch beauftragt. Diese fand in der Zeit vom 19. März bis 24. April 2013 statt. In der Gemeinderatssitzung im Oktober 2013 wurde aufgrund der Ergebnisse dieser Beteiligung über die Weiterführung des Bauleitplanverfahrens beraten.

2023 wurde die bayernweit geltende 10H-Regelung, die bislang Windkraftanlagen in Grasbrunn ausschloss, gelockert. Die Lockerung der 10H-Regel bedeutet, dass z. B. an Bundesautobahnen, Bahntrassen und in Wäldern Vorranggebiete möglich sind. Seit dem 1. Februar 2023 gilt zudem das „Gesetz zur Erhöhung und Beschleunigung des Ausbaus von Windenergieanlagen an Land“, das für alle Bundesländer Quoten für Windenergiegebiete vorgibt. Die Gemeinde Grasbrunn hat deshalb 2023 die Planungen für einen sachlichen Teilflächennutzungsplan „Windkraft“ wieder aufgenommen. Die Konzentrationsflächen sollen Anfang 2024 ausgewiesen werden.