In Aufstellung befindliche Bebauungspläne
Sobald Aufstellungsbeschlüsse für neue Bebauungspläne gefasst sind, werden die Bürgerinnen und Bürger gemäß den Vorgaben des Baugesetzbuches darüber informiert und in den Planungsprozess durch offizielle Beteiligungen mit einbezogen.
Die aktuellen Bekanntmachungen und Verfahrensunterlagen zu den in Aufstellung befindlichen Bauleitplänen können Sie hier einsehen.
Neben der Information im Internet werden die öffentlichen Bekanntmachungen nach wie vor ortsüblich an den Amtstafeln angebracht und die ausgelegten Planunterlagen im Bauamt zu den allgemeinen Öffnungszeiten zur Einsichtnahme bereitgehalten.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bauamtes stehen Ihnen dabei für Fragen zu den ausgelegten Unterlagen gern zur Verfügung.
Rechtsverbindliche Bebauungspläne
Im Gemeindegebiet von Grasbrunn gibt es eine Vielzahl von rechtsverbindlichen Bebauungsplänen. Diese können alle über das Landesportal, den sogenannten BayernAtlas online aufgerufen und eingesehen werden.
Der BayernAtlas-Bauleitplanung ist ein Auskunftssystem für die Bauleitpläne der Städte und Gemeinden Bayerns. Bauleitpläne sind zum Einen die Flächennutzungspläne (vorbereitende Bauleitplanung für das gesamte Gemeindegebiet) und zum Anderen die Bebauungspläne (verbindliche Bauleitplanung für räumliche Teilbereiche des Gemeindegebiets).
Hilfe zur Bedienung des Bayernatlas
Informationsseiten der Bayerischen Vermessungsverwaltung
Benutzerhandbuch (PDF)
Nutzungsanleitung Bayernatlas der Gemeinde Grasbrunn (PDF)
Alternativ können Sie die bereits digital vorliegenden Bebauungspläne im Gemeindegebiet von Grasbrunn, jeweils getrennt nach Gemeindeteil, auch in unten aufgeführter Übersicht aufrufen und einsehen.
Die Bebauungspläne sind dabei im Wesentlichen nach aufsteigender Nummer sortiert.
Es wird darauf hingewiesen, dass diese Übersicht nicht den aktuellen Stand der im Bayernatlas hinterlegten Bebauungspläne darstellt.
Bitte beachten Sie
Der Bayernatlas bzw. die unten aufgeführte Übersicht dienen – im Sinne des Bürgerservice – als Erstanlaufseite, anhand der sich der Nutzer über die geltenden Bauleitpläne der Gemeinde Grasbrunn informieren kann. Dieser Service ersetzt nicht die Rechtsverbindlichkeit der Originalpläne. Nur der Originalplan enthält die gültige Rechtslage im Sinne des Baugesetzbuches (BauGB). Ferner sind erst kürzlich rechtskräftig gewordenen Bebauungspläne meist erst zeitverzögert einsehbar.
Rechtsverbindliche Auskünfte zu den Bebauungsplänen werden durch die Mitarbeiter im Bauamt der Gemeinde Grasbrunn, Rathaus, Lerchenstraße 1, 3. Stock, Zimmer 9-11 während der allgemeinen Öffnungszeiten jedermann erteilt.
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Bebauungspläne nach Gemeindeteilen