Eine gute Wärmedämmung senkt den Energiebedarf eines Hauses und damit die Heizkosten. Die Energieberatung der Verbraucherzentrale Bayern erklärt, woran Verbraucherinnen und Verbraucher eine gute Dämmung erkennen, welche nachträgliche Dämmung sich lohnt und wann gefördert wird.

Eine nachträgliche Dämmung von Außenwänden und Dachflächen sowie der Austausch alter Fenster und Außentüren kann den Wärmeverlust eines Hauses um bis zu 90 Prozent reduzieren – und Heizkosten um bis zu 20 Prozent senken. Bei Nutzung einer Wärmepumpe reduziert eine verbesserte Wärmedämmung den Stromverbrauch deutlich, da sie effizienter arbeiten kann. Im Winter schafft eine gute Dämmung zudem ein behagliches Wohngefühl und schützt vor Schimmel. Im Sommer bleiben Innenräume angenehm kühl; eine Klimaanlage wird oft überflüssig.

Woran erkenne ich eine gute Dämmung?

Der sogenannte U-Wert beschreibt die Qualität der Dämmung. Je niedriger der Wert, desto besser die Wärmedämmung. Laut Gebäudeenergiegesetz (GEG) darf ein bestimmter U-Wert bei energetischen Sanierungen nicht überschritten werden. Kann in der Praxis ein niedrigerer Wert erreicht werden, als gesetzlich vorgeschrieben ist, ist eine finanzielle Förderung möglich.

Lohnt sich eine nachträgliche Wärmedämmung?

Eine Fassadendämmung lohnt sich besonders, wenn ohnehin Arbeiten wie ein Anstrich oder Reparaturen am Gebäude notwendig sind. In solchen Fällen sind die zusätzlichen Kosten oft überschaubar. Die nachträgliche Dämmung von Dachschrägen kann hingegen sehr kostenintensiv werden. Ist der Dachboden unbeheizt, ist eine Dämmung der obersten Geschossdecke deutlich günstiger. Sind Kellerräume nicht beheizt, können auch Kellerdecken nachträglich gedämmt werden. Der Einbau kann in beiden Fällen prinzipiell auch von Heimwerkern umgesetzt werden.

Das richtige Förderprogramm finden

Sanieren Eigentümer ein Haus effizienter als vom Staat gefordert, können sie dafür einen Zuschuss erhalten. Förderfähig sind neben der nachträglichen Wärmedämmung, dem Austausch von Fenstern und Außentüren auch die Erneuerung der Heiztechnik. Alternativ können Besitzer eine Steuerermäßigung von bis zu 20 Prozent der Kosten der energetischen Maßnahmen beantragen. Wurde eine energetische Baubegleitung und/oder Fachplanung in Anspruch genommen, beträgt die Steuerermäßigung bis zu 50 Prozent.

Bei Fragen zur richtigen Dämmung und zur Förderung hilft die Energieberatung der Verbraucherzentrale Bayern. Die Beratung findet online, telefonisch oder in einem persönlichen Gespräch statt. Unsere Energie-Fachleute beraten anbieterunabhängig und individuell. Anmeldung kostenfrei unter Tel. 0800 809802400.

Weitere Informationen und Veranstaltungen
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Die Energieberatung der Verbraucherzentrale wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz.