Das Ökoflächenkataster ist ein Verzeichnis ökologisch bedeutsamer Flächen, wie zum Beispiel Ausgleichs- und Ersatzflächen oder für Naturschutzzwecke mit öffentlicher Förderung angekaufte oder dinglich gesicherte Grundstücke. Es wird beim Bayerischen Landesamt für Umwelt geführt und laufend fortgeschrieben.

Das Ökoflächenkataster wurde mit der Novellierung des Baugesetzbuches 1998 eingeführt, um einen bayernweiten Überblick der Ausgleichs- und Ersatzflächen sowie der weiteren ökologisch bedeutsamen Flächen zu erhalten. Daher erhielt das Bayerische Landesamt für Umwelt die Aufgabe, ein entsprechendes Kataster einzurichten und zu führen. So entstand das "Bayerische Ökoflächenkataster".

Der Gemeinderat der Gemeinde Grasbrunn hat beschlossen, dass die durch die Gemeinde Grasbrunn auf der Grundlage des Ökoflächenkatasters erstellte Übersicht veröffentlicht werden soll, damit sich die Bürger über die Zusammenhänge zwischen Bauvorhaben und ausgleichenden Naturschutzmaßnahmen informieren können. In der Übersicht sind im Wesentlichen gekennzeichnet:

  • Ausgleichs- und Ersatzflächen gemäß der naturschutzrechtlichen und der baurechtlichen Eingriffsregelung der Gemeinde Grasbrunn
  • Ökokontoflächen der Gemeinde Grasbrunn

Darüber hinaus sind auch die wichtigsten privaten Ausgleichsflächen (LBP-landschaftspflegerischer Begleitplan) sowie potentielle Ausgleichsflächen, Flächen und Maßnahmen zur Biotopvernetzung und Schutzgebiete entsprechend dem Landschaftsplan der Gemeinde Grasbrunn dargestellt.

Für Fragen zum Ökoflächenkataster der Gemeinde Grasbrunn wenden Sie sich bitte an Herrn Eschenbach im Bauamt unter der Telefonnummer 089 461002-131.

Ausgleichs- und Ersatzflächen
Nach der naturschutzrechtlichen und der baurechtlichen Eingriffsregelung müssen erhebliche Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft vorrangig vermieden werden. Können sie nicht vermieden werden, sind sie vom Verursacher durch Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege auszugleichen oder zu ersetzen. Die Flächen, auf denen diese Maßnahmen durchgeführt werden, bezeichnet man als Ausgleichs- beziehungsweise Ersatzflächen.

Ökoflächenkataster Stand 17.12.2014 (PDF)