Wahlen; Unterstützung der Wahlorgane
Die Kreisverwaltungsbehörden sind je nach Wahl oder Abstimmung Sitz der Wahlorgane auf Kreisebene. Sie unterstützen die Wahlorgane in der Wahrnehmung ihrer Tätigkeiten.
Vorab informieren:
Wahlorgane sind die Personen oder Personengruppen, die die Wahl organisieren und sicherstellen, dass sie ordnungsgemäß verlaufen. Wahlorgane bei Europa-, Bundestags-, Landtags- und Bezirkswahlen sind die Wahlleiter und Wahlausschüsse auf Stimmkreis-, Wahlkreis-, Landes- und Bundesebene. Außerdem gehören dazu die Wahlvorsteher und Wahlvorstände in jedem Wahl- bzw. Stimmbezirk.
Die Kreisverwaltungsbehörden sind je nach Wahl oder Abstimmung Sitz der Wahlorgane auf Kreisebene. Das sind die Kreis- oder Stadtwahlleiter bei Bundestags- bzw. Europawahlen, Stimmkreisleiter bei Landtags- und Bezirkswahlen sowie Abstimmungsleiter bei Volksentscheiden. Die Kreisverwaltungsbehörde unterstützt die bei ihr gebildeten Wahlorgane bei Europa-, Bundestags-, Landtags- und Bezirkswahl in der Wahrnehmung ihrer Aufgaben.
Als Rechts- bzw. Fachaufsichtsbehörden sorgen die Landratsämter neben der erforderlichen Amtshilfe auch dafür, dass die Wahlen von den kreisangehörigen Gemeinden ordnungsgemäß vorbereitet und durchgeführt werden.
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Standesbeamtin
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Gewerbeamt
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Leitung Standesamt und Bürgerservice, Standesbeamtin, Datenschutzbeauftragte
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Gewerbeamt
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Ordnungsamt
- § 5 Gesetz über die Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland (Europawahlgesetz - EuWG)
- §§ 8 ff. Bundeswahlgesetz (BWG)
- Art. 6 ff. Gesetz über Landtagswahl, Volksbegehren und Volksentscheide (Landeswahlgesetz - LWG)
- Art. 4 Abs. 1 Nr. 2 Gesetz über die Wahl der Bezirkstage (Bezirkswahlgesetz - BezWG)