Hauptausschuss beschließt Änderung der Kinderbetreuungsgebühren


Dies betrifft sowohl die gemeindlichen Kindertageseinrichtungen als auch die Mittagsbetreuung. Die Elternbeiräte werden im nächsten Schritt in die Entscheidungsprozesse einbezogen. Die wichtigsten Änderungen sind:

  • Lineare Gebührenerhöhung um 3 Prozent: Ab dem genannten Datum steigen die Gebühren für Kindertageseinrichtungen um 3 Prozent, um die Betreuungsqualität aufrechtzuerhalten und zu verbessern. Die Erhöhung ist nötig, um die gestiegenen Personal- und Betriebskosten anteilig auszugleichen.
  • Geschwisterermäßigung: Es wird eine einheitliche Ermäßigung von 20 Prozent für alle Kinder einer Familie eingeführt. Dies bedeutet, dass es künftig bereits ab dem ersten Kind eine Ermäßigung gibt, wenn Kinder einer Familie gleichzeitig eine Betreuung nach dem Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz (BayKiBiG) oder eine Tagespflege (innerhalb oder außerhalb des Gemeindegebietes) sowie die Mittagsbetreuung besuchen. Diese Ermäßigung gilt bis zum 12. Lebensjahr.
  • Anhebung des Essengeldes: Das Essengeld wird auf 6 Euro angehoben, um die Qualität und Vielfalt der Verpflegung sicherzustellen.
  • Anpassung der Buchungszeiten von Amts wegen: Die Verwaltung kann die Buchungszeiten anpassen, wenn Eltern wiederholt die bestehenden Zeiten nicht einhalten.

Diese Änderungen sollen ab dem 1. September 2024 gelten und betreffen alle Bereiche der Kinderbetreuung, vom Krippenkind bis zum Hortkind. Sie dienen der nachhaltigen Sicherung und Weiterentwicklung der Betreuungsqualität in Grasbrunn. Die Gemeinde informiert die Eltern über die Einrichtungsleitungen und Elternbeiräte.

Wir sind gerne für Sie da

Fragen können jederzeit an die Verwaltung, Sachgebiet Kindertageseinrichtungen, gerichtet werden:
Nicole Jung
Telefon: 089 461002-110
E-Mail: nicole.jung(at)grasbrunn.de