Immer wieder erreichen uns Anfragen von Eltern zum Platzvergabeverfahren. Deshalb ist es der Verwaltung wichtig, Transparenz für den Vergabeprozess zu schaffen. Hier finden Sie die wichtigsten Eckpunkte, wie die Betreuungsplätze vergeben werden:
- Kinder ab dem 1. Lebensjahr bis zum Schuleintritt haben einen Rechtsanspruch auf frühkindliche Förderung in einer Kindertageseinrichtung oder in der Kindertagespflege. Der Anspruch ist auf Vermittlung eines Platzes gerichtet. Somit erfüllt jede nach BayKiBiG förderfähige Einrichtung bzw. Kindertagespflege die qualitativen Ansprüche an die frühkindliche Förderung im Sinne des Rechtsanspruchs.
- Die Kommune hat nach der Bedarfsanmeldung 3 Monate Zeit, den Eltern einen Betreuungsplatz anzubieten.
- Zur Ermittlung des Bedarfs in der Gemeinde und aufgrund anderer gesetzlicher Vorgaben findet in der Gemeinde Grasbrunn ein zentrales Anmeldeverfahren statt. Dies erstreckt sich über einen definierten, festen Zeitraum – meist von Januar bis März - für das kommende Betreuungsjahr, welches im darauffolgenden September beginnt.
Die Termine hierzu werden rechtzeitig auf der gemeindlichen Website sowie in der örtlichen Presse veröffentlicht.
- Nach dem Anmeldeverfahren erfolgt durch die Kindertageseinrichtungen die Platzvergabe anhand der Vergabekriterien laut Satzung. Entsprechend dem Wunsch- und Wahlrecht der Eltern (Art. 5 SGB VIII) wird versucht, zunächst in der Wunscheinrichtung einen Betreuungsplatz anzubieten. Sollte dort kein Platz zur Verfügung stehen, wird die Anmeldung an die nächste Priorität weitergeleitet.
- Nachdem die Betreuungsplätze durch die Kindertageseinrichtungen zugeteilt wurden, erhalten die Eltern über das Online-Portal eine Benachrichtigung, ob sie einen Platz erhalten und in welcher Einrichtung dieser zur Verfügung steht. Auf dieses Schreiben müssen die Eltern innerhalb von acht Tagen antworten.
- Kinder, denen nach Beendigung des Platzvergabeverfahrens noch kein Platz angeboten werden kann, werden in einer Warteliste, sortiert nach Geburtsdatum absteigend (laut Vergabekriterien der Satzung für die gemeindlichen Kindertageseinrichtungen) zusammengefasst. Dies bedeutet, dass in Krippe und Kindergarten ältere Kinder vorrangig einen Platz erhalten.
Sobald ein Betreuungsplatz in einer Kindertageseinrichtung frei wird (z.B. durch Ablehnung eines angebotenen Platzes, Wegzug etc.) erhält das Kind, das als Nächstes auf der Warteliste steht, eine Platzzuteilung. Dies kann dann auch ein Platz in einer Einrichtung sein, die nicht als Wunscheinrichtung angegeben wurde. Auch das gewünschte Aufnahmedatum kann nicht immer gewährleistet werden, d.h. es wird ein alternatives Aufnahmedatum angeboten.
Innerhalb von acht Tagen können die Eltern entscheiden, ob der Betreuungsplatz angenommen oder abgelehnt wird.
- Eltern verlieren ihren gesetzlichen Betreuungsanspruch in einer Kita, wenn sie einen von der Kommune zugewiesenen, zumutbaren Betreuungsplatz ablehnen. Die Gemeinde ist mit der Zuweisung des Platzes ihrer gesetzlichen Verpflichtung nachgekommen.
- Da die Kindertageseinrichtungen auf alle Gemeindeteile der Gemeinde Grasbrunn verteilt sind, werden den Eltern zur Erfüllung des gesetzlichen Rechtsanspruches auch Plätze in einem anderen Gemeindeteil (Neukeferloh, Grasbrunn, Harthausen) angeboten. Zumutbar laut Gesetzgeber ist ein Weg von 30 Minuten (einfach) zur Kindertageseinrichtung.
Der Gemeinde Grasbrunn ist es sehr wichtig, dem Betreuungsbedarf gerecht zu werden. Deshalb wird immer nach Lösungen gesucht, sobald nicht allen angemeldeten Kindern ein Platz zur Verfügung gestellt werden kann. Zur Umsetzung der Lösungsmöglichkeiten bedarf es immer einer gewissen Zeit. Deshalb erhalten Eltern oftmals über das Online-Portal ein Anschreiben, dass ihr Kind auf der Warteliste steht. Uns ist bewusst, dass die Eltern eine gewisse Planungssicherheit benötigen. Doch die Erfahrungen aus den vergangenen Jahren zeigen, dass die Warteliste durch Absagen und durch kurzfristige Schaffung von Betreuungsplätzen rasch abgearbeitet werden kann.