Die Landkreis-Flat ist eine freiwillige Leistung des Landkreises München. Landkreisbürger, die ein MVV-Jahresabo für die Geltungsbereiche M+1 oder M+2 haben, können sich den Differenzbetrag zu einem Jahresabo der Zone M erstatten lassen.
Beispiel: Bei einem IsarCard Abo mit monatlicher Zahlung wird bei der Erstattung des Differenzbetrags auf den Preis einer Monatskarte des IsarCard Abos mit monatlicher Zahlung für die Zone M abgestellt (nachträgliche Erstattung nach einem Jahr für den kompletten Zeitraum).
Bei einem Abonnement der IsarCard 9 Uhr wird bei der Erstattung des Differenzbetrags auf den Preis einer Monatskarte der IsarCard 9 Uhr für die Zone M abgestellt, usw.
Wann erfolgt die Erstattung und was muss ich tun bzw. vorlegen?
Die Erstattung erfolgt jährlich im Nachgang auf Antrag. Anträge können nun beim Landratsamt unter
www.landkreis-muenchen.de/buergerservice/dienstleistungen-a-z/dienstleistung/mvv-bezuschussung-landkreis-flat/ eingereicht werden. Dort finden Sie auch die Online-Anträge.
Gemäß Beschluss des Kreistags gilt die Erstattungsregelung für die Jahre 2020 und 2021.
Die Auszahlungen starten voraussichtlich Ende Februar/Anfang März 2021.
Genauere Informationen zur Antragstellung sowie die häufigsten Fragen zum Procedere finden Sie auf dieser Webseite des Landratsamts München: www.landkreis-muenchen.de/zuschuss
11. Januar 2021