Nachprüfungsverfahren

Im Nachprüfungsverfahren soll festgestellt werden, ob öffentliche Auftraggeberinnen und Auftraggeber bei der Beschaffung von Waren-, Bau- oder Dienstleistungen die Regeln des Verfahrensrechts eingehalten haben.

Übergeordnete Lebenslage: Öffentliche Ausschreibungen