Katastrophenschutz
Unternehmen haben Schutzvorkehrungen zu treffen, um z. B. bei Naturkatastrophen oder Unglücksfällen eine ausreichende Versorgung zu gewährleisten. Beschäftigte und Anwohner können insbesondere durch bauliche Maßnahmen geschützt werden.
Übergeordnete Lebenslage: Gefahrenabwehr und Sicherheit