Radwegenetz

Radverkehrsanlagen

In der Umgangssprache werden häufig alle Radverkehrsanlagen als „Fahrradwege“ bezeichnet. In der Fachsprache gibt es jedoch folgende Unterscheidungen:

  • Radwege sind in der Regel baulich von der Fahrbahn und vom Gehweg getrennte Radverkehrsanlagen. Sind Radwege oder Radfahrstreifen beschildert, müssen Sie von Radfahrer*innen auch genutzt werden. Radwege auf der linken Straßenseite dürfen Sie nur benutzen, wenn dies ausdrücklich erlaubt ist. Radwege können nur für Fahrräder ausgelegt sein, oder sich eine Wegführung mit Fußgänger*innen teilen.
  • Radfahrstreifen werden durch eine durchgezogene Linie auf der rechten Fahrbahnseite markiert. An besonderen Gefahrenpunkten können Radfahrstreifen abschnittsweise rot eingefärbt sein.
  • Schutzstreifen sind durch eine unterbrochene Linie auf der rechten Fahrbahnseite gekennzeichnet. Autos dürfen bei Bedarf den Schutzstreifen überfahren.

Auf Radverkehrsanlagen haben Fahrräder Vorrang. Autofahrer dürfen hier nicht parken.

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