Hecken, Sträucher und Bäume jetzt zurückschneiden


Überhängende Äste und zu breit gewachsene Hecken können die Sicht beeinträchtigen, Fußgänger und Radfahrer zum Ausweichen auf die Fahrbahn zwingen und dadurch die Sicherheit beeinträchtigen. Grundsätzlich gilt: Hecken, Sträucher und Bäume dürfen nicht in Gehwege, Radwege oder Fahrbahnen hineinragen. Grundstückseigentümer sind verpflichtet, ihre Anpflanzungen regelmäßig bis zur Grundstücksgrenze zurückzuschneiden und für sichere Verkehrswege zu sorgen. Bei Schäden, die durch verkehrsbehindernden Bewuchs entstehen, kann der Eigentümer haftbar gemacht werden.

Bitte nutzen Sie den Herbst für einen gründlichen Rückschnitt und sorgen Sie damit für sichere Wege und Straßen in unserer Gemeinde.

  • Über der Fahrbahn müssen 4,50 m, über Geh- und Radwegen 2,50 m lichte Höhe frei bleiben.
  • Seitlich müssen Geh- und Radwege sowie Fahrbahnen bis zur Grundstücksgrenze freigehalten werden.
  • An Kreuzungen und Einmündungen darf die Sicht nicht durch Bewuchs eingeschränkt werden.
  • Verkehrszeichen, Straßenleuchten und Verkehrsspiegel müssen jederzeit gut sichtbar sein.
  • Dürre oder abgestorbene Äste und Bäume sind aus Sicherheitsgründen zu entfernen.
  • Auch die Hausnummer muss von der Straße aus deutlich sichtbar sein

Zeichnung mit Bäumen und einer Straße.