Vermehrt illegale Ablagerung von Müll
Auch neben öffentlichen Abfallbehältern werden immer wieder größere Mengen Müll abgestellt. Derartige illegalen Müllablagerungen sind nicht nur unschön, sondern können auch Tiere, Pflanzen, Böden und Gewässer gefährden. Hinzu kommen die Kosten für die Beseitigung und fachgerechte Entsorgung, die letztlich die Allgemeinheit trägt.
Die öffentlichen Abfallbehälter sind ausschließlich für kleine Abfälle gedacht, die unterwegs anfallen. Hausmüll, Sperrmüll oder größere Abfallmengen dürfen weder in, auf noch neben den Mülleimern abgestellt werden. Für die unterschiedlichen Abfallarten stehen die Wertstoffhöfe und regulären Entsorgungsmöglichkeiten des Landkreises zur Verfügung. Auch wenn die Entsorgung auf anderem Weg mitunter aufwendiger ist: Abfälle dürfen nicht einfach in der Natur oder auf öffentlichen Flächen zurückgelassen werden.
Hinweise helfen bei der Aufklärung
Das unerlaubte Ablagern von Abfällen stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit empfindlichen Bußgeldern geahndet werden. Die Gemeinde bittet daher alle Bürgerinnen und Bürger um ihre Mithilfe: Wer illegale Müllablagerungen beobachtet, wird gebeten, dies dem Rathaus oder der Polizei zu melden.
Gemeinsam lässt sich verhindern, dass aus einzelnen Ablagerungen dauerhafte Müllplätze entstehen. Die Gemeinde bedankt sich bei allen, die Abfälle ordnungsgemäß entsorgen und aufmerksam sind, wenn Müll unerlaubt zurückgelassen wird.
