Ruhezeiten in der Gemeinde
17.07.2026
Die Lärmschutzverordnung unserer Gemeinde sieht klare Richtlinien vor, die wir alle respektieren sollten und in besonders ruhebedürftige Zeiten definiert sind. Bitte vermeiden sie in diesen Stunden laute Musik, Heimwerken mit lauten Werkzeugen oder das Betreiben von Maschinen. Ein kurzes Gespräch mit den Nachbarn über geplante Aktivitäten oder eine rechtzeitige Ankündigung von Feiern können bereits viel bewirken, um Konflikte zu vermeiden und das harmonische Miteinander zu fördern.
Die wichtigsten Zeiten im Überblick
- Ruhestörende Haus- und Gartenarbeiten dürfen nur an Werktagen von Montag bis Freitag zwischen 7 und 12 Uhr sowie 14 und 20 Uhr ausgeführt werden. Am Samstag sind diese zwischen 8 und 12 Uhr sowie 14 und 18 Uhr erlaubt. Als „ruhestörende Haus- und Gartenarbeiten“ gelten alle nicht gewerbsmäßig anfallenden lärmerregenden Arbeiten.
- In der Zeit von 22 Uhr bis 7 Uhr ist die Nachtruhe einzuhalten.
Die detaillierte Lärmschutzverordnung der Gemeinde finden Sie auf der Website unter Ortsrecht, Öffentliche Sicherheit und Ordnung oder als PDF:
