Friedhofsgebühren werden angepasst: Neue Kalkulation soll Defizite ausgleichen
Seit 2011 blieben die Gebühren unverändert – ein klarer Bruch mit dem Kommunalabgabengesetz, das eine regelmäßige Überprüfung vorschreibt.
Steigende Kosten, wachsende Lücken
Die Zahlen sprechen eine klare Sprache: Während die Einnahmen 2022 und 2023 bei 49.000 und 45.000 Euro lagen, stiegen die Ausgaben auf über 83.000 beziehungsweise 125.000 Euro. Besonders die günstigen Gebühren für Urnengräber, die weit unter dem Durchschnitt der Nachbarkommunen liegen, haben die Nachfrage in die Höhe getrieben. Das führte nicht nur zu finanziellen Lücken, sondern auch zu einem Mangel an verfügbaren Kapazitäten. Eine Erweiterung des Friedhofes soll damit zusätzlich vermieden werden.
Neue Gebühren ab 2025
Die Kalkulation eines beauftragten externen Dienstleisters zeigt: Nur durch eine Anhebung lässt sich eine kostendeckende Struktur schaffen. Dabei wird auch der bisherige Rabatt für Urnenstelen überdacht. Nach intensiven Diskussionen stimmte der Gemeinderat mehrheitlich für eine neue Gebührenordnung, die eine Kostendeckung von 80 % vorsieht. Die neue Satzung wird den Gemeinderäten im Dezember zur finalen Abstimmung vorgelegt und soll ab 1. Januar 2025 für alle gemeindlichen Friedhöfe gelten. Ziel der Reform ist es, eine faire, transparente und zukunftsfähige Lösung für alle Bürgerinnen und Bürger zu schaffen.