Eis und Schnee - Vorgaben für private Räum- und Streupflicht


Winterdienst durch die Gemeinde

Die Gemeinde übernimmt den Winterdienst auf Fahrbahnen und an besonders sensiblen Stellen wie Ampelübergängen, Bushaltestellen und den zum Radeln freigegebenen Geh- und Radwegen. Der Winterdienst beginnt in der Regel schon um 4 Uhr morgens. Natürlich können nicht alle Straßen gleichzeitig bearbeitet werden – bitte haben Sie ein wenig Geduld, sollte Ihre Straße nicht als erste dran sein.

Dabei ist die Streupflicht auf Straßen auf die üblichen Zeiten des normalen Verkehrsaufkommens begrenzt, zur Nachtzeit besteht keine Räum- und Streupflicht. Splitt wird im Fahrbahnbereich grundsätzlich nur bei Eisglätte ausgebracht, Geh- und Radwege werden gesalzen. Der Einsatz von Tausalz ist aus Umweltgründen auf besonders wichtige Strecken wie Busrouten, Gefälleabschnitte oder auch Zufahrten zu Feuerwehr, Schulen und Kindergärten beschränkt.

Für den Winterdienst auf den Kreisstraßen ist der Landkreis zuständig. In der Räumreihenfolge steht Grasbrunn leider ganz am Schluss, weswegen es immer wieder beispielsweise auf der M25/Grasbrunner Weg von Harthausen nach Neukeferloh zu starken, witterungsbedingten Beeinträchtigungen kommt. In Ausnahmefällen räumen daher unsere Bauhof-Mitarbeiter als Service auch die Kreisstraßen im Gemeindegebiet.

Ihre Pflicht als Bürger

Grundstückseigentümer sind gesetzlich verpflichtet, die Gehwege und Randzonen in verkehrsberuhigten Bereichen selbst zu räumen und zu streuen. Das betrifft die Zeiten vor dem Berufsverkehr  – also vor 7 Uhr – und bis 20 Uhr am Abend. Sonn- und Feiertags beginnt die Pflicht um 8 Uhr. Dabei gilt: Der Schnee darf nicht einfach auf die Straße geschippt werden, da er dort den Verkehr behindern oder sogar Unfälle verursachen kann. Stattdessen sollte der Schnee am besten auf dem eigenen Grundstück gelagert werden.

Sollte es keinen Gehweg geben oder dieser durch Baustellen blockiert sein, muss ein mindestens ein Meter breiter Streifen entlang der öffentlichen Straße geräumt werden. Dies gilt auch für verkehrsberuhigte Bereiche.

Besonders wichtig: Die Schulwege müssen immer frei sein!
Freigeräumte Schulwege sind entscheidend für die Sicherheit der Kinder auf ihrem Weg zur Schule. Glatte oder verschneite Gehwege können schnell zu gefährlichen Situationen führen, vor allem, wenn Kinder auf dem Weg zur Schule stürzen. Daher appelliert die Gemeinde an alle Bürgerinnen und Bürger, diese Wege besonders sorgfältig zu räumen. So tragen Sie maßgeblich zur Sicherheit der Jüngsten in unserer Gemeinde bei.

Bitte verwenden Sie kein Salz!
Streusalz ist für die Umwelt äußerst schädlich und sollte nur in Ausnahmefällen wie zum Beispiel Blitzeis eingesetzt werden. Salz gelangt in die Böden und zerstört dort lebende Mikroorganismen und Pflanzen. Auch Tiere leiden unter Wegen, da das aggressive Salz die Pfoten angreift und - sollten die Tiere am Schnee lecken - zu Entzündungen im Magentrakt führt.

Zum umweltfreundlichen Streuen auf Gehwegen hat die Gemeinde als Service für seine Bürger eigens 22 Splittkästen aufgestellt, aus denen Sie sich bedienen können. (siehe unten)

Was passiert bei Nicht-Einhaltung?
Wenn die Räumpflicht vernachlässigt wird und es zu einem Unfall kommt, können Grundstückseigentümer haftbar gemacht werden. Daher ist es wichtig, die Gehwege regelmäßig zu kontrollieren und bei Bedarf erneut zu räumen und zu streuen. Eine private Haftpflichtversicherung kann in solchen Fällen für entstandene Schäden aufkommen.

Bitte denken Sie daran: Schulwege freihalten und richtig parken
Bitte denken Sie daran, Ihre Fahrzeuge so zu parken, dass die Räumfahrzeuge ungehindert durchkommen. Dies gilt besonders in engen Straßen, da die Räumfahrzeuge eine Breite von 3,5 Metern haben. Und noch einmal der dringende Hinweis: Achten Sie auf die Schulwege! Diese müssen jederzeit begehbar und sicher sein.

Wenn Sie Fragen zum Winterdienst haben, können Sie sich an unseren Bauhofleiter Thomas Sachse wenden:

Splittkästen im Gemeindegebiet

Um die Gehwege und Randbereiche der Verkehrsberuhigten Bereiche von Schnee und Eis zu befreien bzw. mit Splitt besser begehbar zu machen, hält die Gemeinde den notwendigen Splitt zum Streuen ab November an 22 Standorten in großen Kästen zur Selbstentnahme bereit. Bitte versorgen Sie sich frühzeitig und ausreichend mit Streugut, um Engpässe an schneereichen Tagen zu vermeiden.

Die Splittkästen befinden sich an folgenden Standorten:

Grasbrunn

  • Am Wasserturm
  • vor der Kirche St. Ulrich
  • Lehnerstraße – Harthauser Weg

Harthausen

  • Am Wasserturm
  • Am Gemeindefriedhof
  • Beim Wertstoffhof (Innenstandort)
  • Beim Dorfladen
  • Am Kindergarten Parkplatz

Neukeferloh

  • Bretonischer Ring beim Stichweg zum Spielplatz
  • Nebenstelle Rathaus
  • Grünlandstraße
  • Gartenstraße
  • Bussardstraße
  • Ostring bei der Bushaltestelle
  • Saarlandstraße an der Christophorus Kirche
  • Hans-Sailer-Straße beim Spielplatz
  • Winklerring – Nähe Parkplatz Rathaus
  • Getränkemarkt Orterer
  • Treiberweg
  • Am Gänsbuckel
  • Fritz-Bonnet-Straße bei der Bushaltestelle
  • Johann-Hackl-Ring – Durchgang zum Alten Postweg