Landespflegegeld für pflegebedürftige Menschen


Das bayerische Landespflegegeld steht pflegebedürftigen Menschen ab Pflegegrad 2 zu, die ihren Hauptwohnsitz in Bayern haben. Auch wer in einem Pflegeheim lebt, hat Anspruch auf diese Unterstützung. Das Pflegegeld beträgt 1.000 Euro pro Jahr und wird auf Antrag gewährt.

Wenn Sie bereits Landespflegegeld erhalten haben, brauchen Sie keinen neuen Antrag zu stellen. In diesem Fall wird das Pflegegeld jedes Jahr automatisch ausgezahlt.

Den Antrag senden Sie bitte an folgende Adresse:
Landesamt für Pflege
Postfach 1365
92203 Amberg

Bei Fragen steht Ihnen der Pflegestützpunkt gerne zur Verfügung:
Telefon: 089 6221-4399
E-Mail: pflegestuetzpunkt(at)lra-m.bayern.de

^
Redakteur / Urheber
Der Wegweiser Pflege und Alter ist eine Kooperation des Paritätischen Wohlfahrtsverb