Ausweisdokumente – Was ändert sich ab 2024?


Kinderreisepässe werden abgeschafft
Kinderreisepässe dürfen demnach nur noch bis zum 31.12.2023 durch das Bürgerbüro ausgestellt, verlängert oder aktualisiert werden. Aufgrund seiner seit 1.01.2021 nur noch einjährigen Gültigkeit und seiner teilweise fehlenden Anerkennung durch andere Staaten, hat der Kinderreisepass in seiner Verwendbarkeit und Bedeutung weiter abgenommen. Es wird angestrebt, das Spektrum an Dokumenten für Erwachsene und Kinder zu vereinheitlichen, Hürden in Bezug auf Einreisebestimmungen anderer Länder zu beseitigen und damit eine möglichst umfassende Nutzbarkeit von Dokumenten zu gewährleisten.

Bereits ausgestellte Kinderreisepässe
Diese sind weiterhin bis zum Ablaufdatum gültig, vorausgesetzt das Kind ist auf dem Lichtbild zweifelsfrei erkennbar.

Welches Dokument muss nun beantragt werden?
Für Kinder ab Geburt ist es ab 2024 nur noch möglich, einen Personalausweis und oder einen elektronischen Reisepass zu beantragen. Die Gültigkeit beträgt bei Personen unter 24 Jahren bei beiden Dokumente jeweils maximal sechs Jahre, vorausgesetzt die Person ist anhand des Lichtbildes zweifelsfrei erkennbar. Sollte z.B. Ihr Baby nach ein oder zwei Jahren auf dem vorhandenen Lichtbild nicht mehr zweifelsfrei erkennbar sein, ist das Dokument auch früher ungültig.

Informationen zu den Einreisebestimmungen Ihres Urlaubslandes

Die meist gestellten Fragen:

  • Welches Ausweisdokument kann ich für mein Kind mit deutscher Staatsangehörigkeit ausstellen lassen?
  • Was ist bei Reisedokumenten für Säuglinge/Kleinstkinder zu beachten?

Antworten zu folgenden Fragen finden sich in der FAQ-Rubrik des Internetauftritts des Bundesministeriums des Innern und für Heimat (BMI)

Gebührenerhöhung für Reisepässe ab 2024
Ab 1. Januar 2024 erhöht sich die Gebühr für den Reisepass für Personen, die das 24. Lebensjahr vollendet haben, von 60 Euro auf 70 Euro.