Aktuelle Informationen zur Landtags- und Bezirkswahl am 8. Oktober 2023


Was muss ich tun, wenn ich am 18. September immer noch keinen Wahlbenachrichtigungsbrief erhalten habe?
In diesem Fall wenden Sie sich bitte umgehend an das Wahlamt der Gemeinde Grasbrunn unter der Telefonnummer 089 461002-0 oder per E-Mail unter wahlamt(at)grasbrunn.de.

Wie kann ich Briefwahlunterlagen anfordern?
Ich muss die Unterlagen bei der Gemeinde Grasbrunn bis spätestens Freitag, 6. Oktober, 15 Uhr anfordern. Auf der Rückseite meiner Wahlbenachrichtigung befindet sich bereits ein Vordruck, den ich ausgefüllt zurücksenden oder in den Rathausbriefkasten einwerfen kann. Eine Antragstellung über das Grasbrunner Bürgerserviceportal (siehe www.grasbrunn.de) oder per QR-Code (siehe Wahlbenachrichtigungsbrief) ist ebenfalls möglich.
Von persönlichen Vorsprachen bittet das Wahlamt abzusehen. Aufgrund des großen Andrangs werden Wahlunterlagen nur in dringlichen Angelegenheiten direkt vor Ort aushändigt.

Kann ich meine Briefwahlunterlagen auch telefonisch beantragen?
Eine telefonische Antragstellung ist rechtlich nicht möglich.

Was muss ich beachten, wenn ich meine Stimme im Wahllokal am 8. Oktober abgeben will?

  • Die Wahllokale in Grasbrunn sind von 8-18 Uhr geöffnet.
  • Das Rathaus der Gemeinde stellt KEIN Wahllokal am Wahlsonntag dar.
  • Wenn ich zum Wählen in mein Wahllokal (abgedruckt auf der Wahlbenachrichtigung eingerahmt mittig rechts außen) gehe, nehme ich meine Wahlbenachrichtigung oder meinen Personalausweis beziehungsweise Reisepass mit.
  • Nach Betreten des Wahllokales zeige ich meine Wahlbenachrichtigung beziehungsweise Personalausweis oder Reisepass vor.
  • Der Wahlvorstand gibt mir, je nach Wahlberechtigung, meine Stimmzettel (zwei für die Landtagswahl und zwei für die Bezirkswahl).
  • Mit den Stimmzetteln gehe ich zur Wahlkabine, denn es darf nur in der Wahlkabine gewählt werden!
  • Den Stimmzettel muss ich vor dem Verlassen der Wahlkabine so falten, dass nicht erkennbar ist, wie ich gewählt habe.
  • Die Wahlhelfer geben die Wahlurnen frei, so dass ich meine Stimmzettel in die jeweilige Wahlurne (Landtags- beziehungsweise Bezirkswahl, großer bzw. kleiner Stimmzettel) einwerfen kann.
  • Der Schriftführer vermerkt meine Stimmabgabe im Wählerverzeichnis.

Wie wähle ich per Briefwahl?
Den beantragten Briefwahlunterlagen liegt ein amtliches Merkblatt zur Ausübung der Briefwahl bei. Dieses bitte unbedingt beachten, da die Briefwahl bei nicht korrekter Ausübung entweder erst gar nicht zur Wahl zugelassen wird (zum Beispiel lose Stimmzettelumschläge im gemeindlichen Briefkasten) oder die Stimmabgabe ungültig ist (zum Beispiel Stimmzettel außerhalb des Stimmzettelumschlags).

Kann ich mich bei der Wahl enthalten beziehungsweise muss ich alle vier Stimmzettel benutzen?

Es gibt keine Wahlpflicht. Wenn ich mich enthalten will, dann muss ich nicht zur Stimmabgabe erscheinen beziehungsweise auch nicht per Briefwahl wählen. Eine Stimmenthaltung durch das Ankreuzen eines Feldes „Stimmenthaltung“ auf den Stimmzetteln gibt es nicht. Beabsichtige ich dennoch mein Wahlrecht wahrzunehmen und nehme keine oder nur eine fehlerhafte Eintragung auf dem Stimmzettel vor, so wird meine Stimmen als ungültig gewertet.

Wann ist meine Stimme ungültig beziehungsweise was sollte ich bei der Stimmabgabe beachten?

Ungültig sind meine Stimmen nur dann, wenn der von mir ausgefüllte Stimmzettel meinen Willen, also meine Wahlentscheidung, nicht zweifelsfrei erkennen lässt oder er ungültige Zusätze oder Beschriftungen enthält.

Bei der Briefwahl ist meine Stimme ungültig, wenn der unterschriebene amtliche Wahlschein fehlt, ich meine Stimmzettel nicht in die dafür vorgesehenen amtlichen Stimmzettelumschläge lege, die Stimmzettel meine Wahlentscheidung nicht zweifelsfrei erkennen lassen, die Stimmzettel ungültige Zusätze oder Beschriftungen enthalten oder wenn die Stimmzettelumschläge leer sind. Dasselbe gilt, wenn meine Stimmzettelumschläge offensichtlich in einer das Wahlgeheimnis gefährdenden Weise von den übrigen Umschlägen abweichen oder sie einen deutlich fühlbaren Gegenstand enthalten.

Wer wird mit der Erststimme und Zweitstimme gewählt?

Erststimme (Direktmandate)

Mindestens eine Abgeordnete oder einen Abgeordneten soll jede Region Bayerns in den Landtag entsenden (91 Stimmkreise).

Mit der Erststimme wird eine Direktkandidatin oder ein Direktkandidat gewählt (persönlich und ortsnah). Hierzu reicht die einfache Mehrheit aus. Im Extremfall etwa genügen auch 20 Prozent, solange die anderen Kandidaten jeweils nur zehn Prozent erreichen.

Würde es im Landtag lediglich diese 91 Direktmandate geben, hätten die Wählerinnen und Wähler, die in ihrem Stimmkreis für einen unterlegenen Kandidaten gestimmt haben, persönlich niemanden in den Landtag entsandt. Daher gibt es die nachfolgend genannte Zweitstimme.

Zweitstimme (Listenmandate)

Die Parteien stellen für jeden der sieben Regierungsbezirke („Wahlkreise“) Listen mit ihren Kandidaten auf.

Die verschiedenen Listen sind unterschiedlich lang, denn die Regierungsbezirke erhalten je nach Zahl ihrer wahlberechtigten Einwohner unterschiedlich viele Sitze im Bayerischen Landtag.

Mit der Zweitstimme werden eine Kandidatin oder ein Kandidat aus dieser Liste gewählt.

Knapp die Hälfte (89 von 180) der Mandate im Bayerischen Landtag wird hierdurch an Listenkandidaten vergeben.

Weitere Informationen zu Überhang- und Ausgleichsmandaten finden Sie unter www.bayern.landtag.de.

Das Wahlsystem der Mitglieder des Bezirkstages der sieben bayerischen Bezirke entspricht im Wesentlichen demjenigen der Landtagswahl.

Weitere Informationen zur Landtags- und Bezirkswahl 2023:
www.bayern.landtag.de www.stmi.bayern.de/suv/wahlen
www.bezirk-oberbayern.de

Das Wahlamt ist für Sie da
Bürgerservice-Telefon: 089 461002-0

Frau Parr, Leitung Wahlamt
Telefon: 089 461002-140
E-Mail: wahlamt(at)grasbrunn.de

Weitere Wahlhelfer gesucht

Die Gemeinde Grasbrunn sucht noch interessierte Bürger und Bürgerinnen, die an der Landtagswahl und Bezirkswahl am 8. Oktober 2023 als ehrenamtliche Wahlhelfer mitwirken wollen. Rund 80 Wahlhelfer und Wahlhelferinnen werden insgesamt benötigt, die in 10 Wahllokalen wieder für eine ordnungsgemäße Wahl sorgen und somit einen wertvollen Beitrag für die Demokratie leisten.

Bitte wenden Sie sich bei Interesse an das Wahlamt unter der E-Mail: wahlamt(at)grasbrunn.de oder bewerben Sie sich über das Online-Bürgerbüro.

Sie haben weitere Fragen?

Welche Aufgaben erwarten Sie konkret? Wie lange dauert die Tätigkeit im Wahlvorstand? Sprechen Sie uns gerne an!
Corinna Parr, Leitung Wahlamt
Telefon: 089 461002-14