Weiterer Schritt in Richtung Geothermie

Die Gemeinde Grasbrunn geht einen weiteren Schritt in Richtung Erdwärmeversorgung. „Wir haben uns den bergrechtlichen Claim „Höhenkirchner Forst“ gesichert, bevor andere die Rechte erworben hätten“, erläutert Bürgermeister Klaus Korneder. „Der frühzeitige Erwerb der Rechte schafft Planungssicherheit für Investitionen und Kooperationen, zum Beispiel mit den Kommunen der ARGE Wärmewende oder Energiegesellschaften. Erdwärmegewinnung aus dem Höhenkirchner Forst, der teilweise auf unserem Gemeindegebiet liegt, kann eine weitere nachhaltige und klimafreundliche Wärmeversorgung für Grasbrunn und die Umgebung ermöglichen.“ Mit Bescheid vom 13.02.2026 erhielt die Grasbrunner Projektentwicklungs-GmbH & Co.KG die Rechte.

Die Erlaubnis gilt zunächst bis Oktober 2030 und kann verlängert werden, wenn bis August 2030 mit dem Bau eines Bohrplatzes begonnen wird. Mit dem Claim kann die Gemeinde das Potenzial von Erdwärme in der Region prüfen. Geologische Studien, Standortanalysen und Wirtschaftlichkeitsberechnungen bilden die Basis für mögliche Bohrungen. Auch Tests der Erdwärme, Sicherheitsmaßnahmen wie seismisches Monitoring und ein begleitender Bürgerdialog sind vorgesehen, um die Bevölkerung frühzeitig zu informieren und mögliche Fragen zu klären.

Zunächst sollen Projektpartner identifiziert werden (z.B. Mitgliedsgemeinden der ARGE Geothermie und Wärmewende) und die Abstimmung der möglichen Rechtsform einer Betreibergesellschaft (z.B. ähnlich dem Konstrukt der GEMO) bzw. weitere mögliche Optionen erarbeitet werden. Im Anschluss daran muss eine Förderung nach dem Bundesförderprogramm für effiziente Wärmenetze beantragt werden.

Schritte bis zur Umsetzung

Zunächst sollen Partnergemeinden gefunden werden und die geeignete Rechtsform für eine Betreibergesellschaft festgelegt werden. Anschließend wird die Förderung über das Bundesprogramm für effiziente Wärmenetze beantragt. Erst danach können die Bohrungen für die Erdwärmegewinnung erfolgen.

Im Erteilungszeitraum ist folgendes Arbeitsprogramm durchzuführen:

  • Geologische Machbarkeitsstudie sowie Erstellung eines geologischen Modells, Targeting und Bohrpfadkonzept,
  • Standortsuche und -sicherung,
  • Kostenschätzung und Wirtschaftlichkeitsbetrachtung,
  • Erstellung eines Bohr- und Bohrplatzkonzept inkl. Wirtschaftlichkeitsbetrachtung,
  • Durchführung der erforderlichen bergrechtlichen und wasserrechtlichen Genehmigungsverfahren für die Herrichtung des Bohrplatzes und Niederbringen der Bohrungen,
  • Herrichtung des Bohrplatzes,
  • Durchführung der Bohrungen für eine geothermische Dublette mit Tests, ggf. Säuerungsmaßnahmen,
  • Pumpversuche, Zirkulationstest, Feststellung der Fündigkeit und Festlegung der Zirkulationsrichtung,
  • Erstellung eines Wärmebergbaugutachtens in Abstimmung mit dem Landesamt für Umwelt, Abt. 9 und 10,
  • Konzepterstellung für die Durchführung eines seismischen Monitorings unter Einschaltung des Bayerischen Erdbebendienstes und Erstellung eines markscheiderischen Messkonzepts für die Ausweisung eines Einwirkungsbereichs bei Betriebsbeginn, Beantragung einer bergrechtlichen Bewilligung für die dauerhafte Gewinnung der Erdwärme bei Fündigkeit,
  • Begleitender Bürgerdialog und Öffentlichkeitsinformation, Begleitende Abstimmung der Planungen zur Wärmenutzung mit den im Feld liegenden Gemeinden.