Seit dem 1. Januar 2025 wird die EU-Abfallrahmenrichtlinie 2018/851 durch das Kreislaufwirtschaftsgesetz umgesetzt, welches eine Getrenntsammelpflicht für Alttextilien vorschreibt. Dies hat bereits bei vielen Bürgerinnen und Bürgern zu Unsicherheiten bei der Entsorgung von Alttextilien geführt. Wie Bürger aktuell mit Altkleidern umgehen sollten:
Im Landkreis München werden seit vielen Jahren saubere, unbeschädigte und tragbare Kleidung sowie tragbare Schuhe über Container auf den Recyclinghöfen und an verschiedenen Wertstoffinseln gesammelt und entsprechend wiederverwertet.
Seit dem 1. Januar 2025 gilt die oben genannte Regelung, deren Ziel es ist, mehr Textilien – darunter auch nicht mehr tragbare und verschmutzte Bekleidung – getrennt zu sammeln, um sie ebenfalls einer stofflichen Verwertung zuzuführen. Im Landkreis München bestehen derzeit jedoch noch keine geeigneten Verwertungsmöglichkeiten für diese zusätzlichen Materialien, weshalb Altkleidung wie folgt zu entsorgen sind:
- Restmüll: Beschädigte, verschmutzte oder nicht mehr tragbare Textilien werden im Landkreis München weiterhin über den Restmüll entsorgt.
Werden nicht tragbare Textilien in die Altkleidercontainer geworfen, müssen sie aufwendig und kostenintensiv aussortiert und letztlich verbrannt werden. Ver-schmutzte Textilien machen unter Umständen andere Textilien in den Containern unbrauchbar. - Elektroschrott: Kleidungsstücke und Schuhe mit elektronischen Komponenten, wie zum Beispiel eingebaute Batterien bei blinkenden Schuhe, LED-Mützen, beheizbare Westen oder ähnliches, dürfen nicht in die Altkleidercontainer geworfen werden. Diese müssen als Elektroschrott entsorgt werden.
- Altkleidercontainer: Unbeschädigte, saubere und noch tragbare Textilien können weiterhin in die Altkleidercontainer geworfen werden.
Altkleider in Grasbrunn entsorgen
- Bauhof in Grasbrunn
Ekkehartstraße 25, Grasbrunn
Öffnungszeiten ansehen - Container-Standorte Neukeferloh
Alter Postweg
Bretonischer Ring
Einwurfzeiten in der Gemeinde
Montag bis Freitag: 7 bis 12 Uhr und 14 bis 20 Uhr
Samstag: 8 bis 13 Uhr
An Sonntagen und Feiertagen ist der Einwurf nicht erlaubt.