Das Landratsamt München und die Landeshauptstadt München informieren: Annahmebedingungen für die Anlieferung von Asbestzement zur Annahmestelle der Firma Wurzer Umwelt GmbH oder zum Entsorgungspark Freimann der Landeshauptstadt München.

1. Asbestzementabfälle aus dem Stadt- und Landkreisgebiet München sind grundsätzlich über die Annahmestelle der Firma Wurzer Umwelt GmbH in 85462 Eitting, Am Kompostwerk 1 (nachfolgend als Firma Wurzer bezeichnet) zu entsorgen. Kleinmengen bis zu zwei Big-Bags à 1 m³ werden am Entsorgungspark Freimann angenommen.

Sonstige Asbestabfälle mit organischen oder weiteren gefährlichen Bestandteilen, die nicht den Kriterien der Deponieklasse II entsprechen und aus gewerblichen Baumaßnahmen stammen, sind seit 01. Oktober 2021 von der Entsorgung ausgeschlossen. Bitte wenden Sie sich in diesen Fällen entweder direkt an die GSB Sonderabfall Entsorgung Bayern GmbH oder an spezielle Entsorgungsfachbetriebe, die eine ordnungsgemäße Entsorgung in Untertagedeponien gewährleisten.

2. Öffnungszeiten

  • bei der Annahmestelle Wurzer: Montag bis Freitag von 7 bis 17 Uhr (ausgenommen sind Feiertage)
  • am Entsorgungspark Freimann: Montag bis Donnerstag von 7 bis 16 Uhr und freitags von 7 bis 14 Uhr

Das Abladen sollte spätestens 30 Minuten vor Schließung der Waagen erfolgen.

3. Die Gebühr für die Anlieferung von Asbestzementabfällen beträgt

  • bei der Annahmestelle Wurzer: 217,76 Euro/Mg beziehungsweise bei Mengen unter 400 kg: 65,33 Euro pro Anlieferung
  • am Entsorgungspark Freimann: 247,76 Euro/Mg beziehungsweise bei Mengen unter 200 kg: 37,16 Euro pro Anlieferung.

Die Gebühr für Anlieferungen von sonstigen KMF-Abfällen, die nicht den Kriterien der Deponieklasse II entsprechen, beträgt am Entsorgungspark Freimann 1592,72 Euro/Mg beziehungsweise bei Mengen unter 200 kg: 124,11 Euro pro Anlieferung (gilt nur für Privatpersonen, gewerbliche Anlieferungen werden nicht angenommen).

Die Gebührenbescheide werden vom Abfallwirtschaftsbetrieb München (AWM) erstellt.

4. Vorbehandlung/Verpackung

4.1 Entsorgungspark Freimann (Kleinmengen bis 2 m³)

Anlieferung sind grundsätzlich in staubdicht verschlossenen Big-Bags (Volumen maximal 1 m³) oder Platten-Big-Bags jeweils mit Verladeschlaufen vorzunehmen. Bei Verwendung von Platten-Big-Bags bitte vorher die Abfälle in reißfeste Folie einschlagen.

Private Kleinanlieferer können ausnahmsweise Einzelteile mit weniger als 90 cm Kantenlänge bis insgesamt 150 kg in angefeuchteten Zustand auch in reißfester PE-Kunstofffolie staubdicht verpackt anliefern. Bitte halten Sie hier die einzelnen Packungen so klein, dass Sie diese von Hand abladen können.

Kennzeichnen Sie die Verpackung bitte mit wasserunlöslichen Fettstift mit der Adresse der Anfallstelle und der Geschäftspartnernummer, die auf der für Sie ausgestellten Anlieferberechtigung (Ziffer 6.1) aufgedruckt ist.

4.2 Annahmestelle Firma Wurzer:
Anlieferung sind ausschließlich in staubdicht verschlossenen Big-Bags (Volumen maximal 1 m³) oder Platten-Big-Bags jeweils mit Verladeschlaufen vorzunehmen. Bei Verwendung von Platten-Big-Bags bitte vorher die Abfälle in reißfeste Folie einschlagen.
Die Big-Bags sind deutlich mit der 12-stelligen Entsorgungsnachweisnummer (EN… beziehungsweise SN…) in witterungsbeständiger Weise zu kennzeichnen (zum Beispiel auf reißfesten Klebebanderolen an den Halteschlaufen, auf festhaftenden Fassaufklebern oder mit wasserunlöslicher Fettstiftaufschrift).

Bei der Firma Wurzer ist ein geeigneter Herkunftsnachweis (Anfallstelle in der Stadt oder im Landkreis München) zu erbringen, zum Beispiel mittels Übernahmescheine bei Sammelentsorgung.

Beachten Sie Folgendes:

  • Vor dem Verpacken sind die Asbestzementabfälle anzufeuchten oder mit Restfaserbindemittel zu behandeln. Sie dürfen nicht zerkleinert werden.
  • Die Verladeschlaufen müssen gut zugänglich sein, um die Big Bags mittels Verladebagger aus dem Transportfahrzeugen herauszuheben.
  • Die Big-Bags sind unbeschädigt und staubdicht verschlossen anzuliefern und nach Möglichkeit ganz zu befüllen. Die maximalen Füllgewichte der unterschiedlichen Hersteller sind zu beachten. Eine äußere Kontamination der Säcke mit Asbeststaub ist auszuschließen.
  • Die Platten-Big-Bags sollen möglichst in der Länge den Asbestzementplatten entsprechen. Bitte keine langen Platten-Big-Bags für mehrere kurze Platten verwenden. Bruchstücke gehören nicht in Platten-Big-Bags sondern in die üblichen 1 m³ Big-Bags.
  • Unzureichend verpackte Abfälle können aus Arbeitsschutzgründen abgewiesen werden.

5. Transport und Abladen

Die verpackten Asbestzementabfälle sind für den Transport so zu sichern, dass während des Transportes und beim Abladen keine Asbestfasern freigesetzt werden. Für den Transport von Asbestzement sind zur Vermeidung von Staubemissionen mindestens bedeckte Fahrzeuge (mit Plane abgedeckte Ladepritsche) zu verwenden. Sie dürfen nicht geworfen oder einfach abgekippt werden.

6. Anlieferformalitäten

6.1  Für die Anlieferung von Kleinmengen bis max. 2 Mg im Jahr am Entsorgungspark Freimann ist eine Anlieferberechtigung beim Abfallwirtschaftsbetrieb München (AWM), VR-S formlos zu beantragen.

Kontakt
Telefon: 089 233-31113
E-Mail: satzungsvollzug.awm(at)muenchen.de
Website: www.awm-muenchen.de

Der Antrag soll Angaben über die Abfallmenge, eine Abfallbeschreibung, die Abfallherkunft, Name, Adresse, Telefonnummer des Abfallerzeugers, nach Möglichkeit das Kraftfahrzeug-Kennzeichen des Anlieferfahrzeuges und den geplanten Anliefertermin enthalten.

6.2  Asbestzementabfälle sind gefährliche Abfälle (Abfallschlüssel Nr. 17 06 05*) und grundsätzlich nachweispflichtig. Zur Anlieferung bei der Annahmestelle Wurzer benötigen gewerbliche Abfallerzeuger und Abfallbeförderer einen gültigen Entsorgungsnachweis (EN oder SN) mit Annahmeerklärung der Firma Wurzer. Wenden Sie sich zunächst an den AWM, VR-S (Kontaktdaten siehe oben) zwecks Freigabe des Entsorgungsnachweisverfahrens. Anschließend können Sie den EN oder SN elektronisch über das ZKS-Postfach I177S0005 bei der Firma Wurzer beantragen. Stimmen Sie ggf. die Abfalldeklaration und die Anlieferungsform mit der Firma Wurzer ab.

Kontakt
E-Mail: vertrieb(at)wurzer-umwelt.de,
Telefon: 08122 9919-156
Detailinfos auf der Website
Sobald der EN oder SN genehmigt ist, erhalten Sie vom AWM eine Anlieferberechtigung mit Erfassungsbarcode zur Vorlage an der Eingangswaage.

Der Nachweis über die erfolgte Entsorgung ist mit elektronischen Begleitscheinen zu belegen.
Abfallerzeuger und Beförderer müssen die elektronisch erstellten Entsorgungsnachweise und Begleitscheine mit ihrer qualifizierten elektronischen Signatur versehen und an das elektronische ZKS-Postfach I177S0005 der Firma Wurzer senden. Für die Signatur benötigen Sie eigene Signaturkarten und zertifizierte Lesegeräte.

Zur Anlieferung bei der Firma Wurzer legen Sie bitte folgende Unterlagen vor:

  • Anlieferberechtigung des AWM mit Erfassungsbarcode
  • Papierausdruck des elektronischen Begleitscheins zum genehmigten EN/SN
  • Bei Sammelentsorgung (SN) zusätzlich als Herkunftsnachweis einen ausgefüllten Übernahmeschein

7.  Für das gewerbsmäßige Einsammeln und/oder Befördern von gefährlichen Abfällen ist eine Beförderungserlaubnis gemäß § 54 Kreislaufwirtschaftsgesetz erforderlich. Diese erteilt für Firmen, die im Landkreis München ihren Hauptsitz haben, das Landratsamt München, Fachbereich 4.4.1, Frau Westenkirchner, Telefon: 089 6221-2749. Für Firmen, die ihren Hauptsitz im Stadtgebiet haben, ist das Referat für Klima- und Umweltschutz, RKU-US 12, Telefon: 089 233-47697 und 089 233-47729, E-Mail: abfallrecht.rku(at)muenchen.de, zuständig. Privatpersonen benötigen keine Beförderungserlaubnis.

Für den Transport von gefährlichen Abfällen im Rahmen wirtschaftlicher Unternehmen ist ab einer Menge von 2 Mg pro Jahr eine Anzeige gemäß § 53 Kreislaufwirtschaftsgesetz erforderlich. Die Anzeige ist per Formblatt entsprechend § 7 Anzeige- und Erlaubnisverordnung bei der örtlich zuständigen Behörde zu erstatten.

Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte an das Landratsamt München, Telefon 089 6221-2626 oder an den Abfallwirtschaftsbetrieb München der Landeshauptstadt München, Telefon 089 233-96200.


Bezugsadressen für Big-Bags und Platten-Big-Bags zur Asbestzemententsorgung

Sollten Sie andere Bezugsquellen in Anspruch nehmen, muss eine reißfeste, staubdichte und saubere Verpackung mit vergleichbarer Kunststoffart gewährleistet sein.


Informationen zum eANV


Anmeldung und Registrierung im elektronischen Nachweisverfahren, elektronischer Begleitschein, elektronischer Entsorgungsnachweis

eANV-Provider Ihrer Wahl, zum Beispiel www.zedal.de, www.eanvportal.de oder zentral über www.zks-abfall.de


Informationen zur qualifizierten elektronischen Signatur
www.s-trust.de, www.d-trust.de oder www.signtrust.de

Stand: 01. Januar 2022
 AZ_ANLI_01_2022_Mg.docx