Das Landratsamt München und die Landeshauptstadt München informieren Annahmebedingungen für die Anlieferung von Künstlichen Mineralfasern/Mineralwolle zur Annahmestelle der Firma Wurzer Umwelt GmbH oder zum Entsorgungspark Freimann der Landeshauptstadt München

1. Künstliche Mineralfaserabfälle (KMF) aus dem Stadt- und Landkreisgebiet München bis maximal 5 Mg pro Woche/Entsorgungsnachweis sind grundsätzlich über die Annahmestelle der Firma Wurzer Umwelt GmbH in 85462 Eitting, Am Kompostwerk 1 (nachfolgend als Firma Wurzer bezeichnet) zu entsorgen. Kleinmengen bis zu vier Big-Bags à 1 m³ werden am Entsorgungspark Freimann angenommen.

Mineralwolle in größeren Mengen ist über die GSB Sonderabfall Entsorgung Bayern GmbH zu entsorgen. Sonstige KMF-Abfälle mit organischen oder weiteren gefährlichen Bestandteilen, die nicht den Kriterien der Deponieklasse II entsprechen und aus gewerblichen Baumaßnahmen stammen, sind seit 1. Oktober 2021 von der Entsorgung ausgeschlossen. Bitte wenden Sie sich in diesen Fällen entweder direkt an die GSB Sonderabfall Entsorgung Bayern GmbH oder an spezielle Entsorgungsfachbetriebe, die eine ordnungsgemäße Entsorgung in Untertagedeponien gewährleisten.

2. Öffnungszeiten
bei der Annahmestelle Wurzer:  Montag bis Freitag von 7 bis 17 Uhr (ausgenommen Feiertage)
am Entsorgungspark Freimann: Montag bis Donnerstag von 7 bis 16 Uhr und freitags von 7 bis14 Uhr
Das Abladen sollte spätestens 30 Minuten vor Schließung der Waagen erfolgen

3. Die Gebühr für die Anlieferung von KMF (klassische Mineralwolleabfälle) beträgt

  • bei der Annahmestelle Wurzer: 344,02 Euro/Mg bzw. bei Mengen unter 400 kg 103,21 Euro pro Anlieferung
  • am Entsorgungspark Freimann: 374,02 Euro/Mg  bzw. bei Mengen unter 200 kg; 56,10 Euro pro Anlieferung

Für die Anlieferung folgender KMF-Abfälle am Entsorgungspark Freimann gelten Sondergebühren (betrifft nur Privatpersonen, gewerbliche Anlieferer werden nicht angenommen):

  • KMF-Akustikdämmplatten: 827,41 Euro/Mg bzw. bei Mengen unter 200 kg 124,11 Euro pro Anlieferung
  • Sonstige KMF-Abfälle, die nicht den Kriterien der Deponieklasse II entsprechen: 1592,72 Euro/Mg bzw. bei Mengen unter 200 kg 124,11 Euro pro Anlieferung

Die Gebührenbescheide werden vom Abfallwirtschaftsbetrieb München (AWM) erstellt.

4. Vorbehandlung/Verpackung:

4.1 Entsorgungspark Freimann (Kleinmengen bis 4 m³)
Anlieferung grundsätzlich in staubdicht verschlossenen Big-Bags (Volumen maximal 1 m³) mit Verladeschlaufen. Private Kleinanlieferer können ausnahmsweise Mineralwolleabfälle auch verpackt in staubdicht verschlossenen Foliensäcken (maximal 2 Säcke á 70 Liter) anliefern.
Kennzeichnen Sie die Verpackung bitte mit wasserunlöslichen Fettstift mit der Adresse der Anfallstelle und der Geschäftspartnernummer, die auf der für Sie ausgestellten Anlieferberechtigung (Ziffer 6.1) aufgedruckt ist.

4.2 Annahmestelle Firma Wurzer:
Anlieferung ausschließlich in staubdicht verschlossenen Big-Bags (Volumen maximal 1 m³) mit Verladeschlaufen.
Die Big-Bags sind deutlich mit der 12-stelligen Entsorgungsnachweisnummer (EN… bzw. SN…) in witterungsbeständiger Weise zu kennzeichnen (zum Beispiel auf reißfesten Klebebanderolen an den Halteschlaufen, auf festhaftenden Fassaufklebern oder mit wasserunlöslicher Fettstiftaufschrift).

Bei der Firma Wurzer ist ein geeigneter Herkunftsnachweis (Anfallstelle in der Stadt oder im Landkreis München) zu erbringen, zum Beispiel mittels Übernahmescheine bei Sammelentsorgung.

Beachten Sie Folgendes:

  • Vor dem Verpacken sind die Abfälle anzufeuchten oder mit Restfaserbindemittel zu behandeln.
  • Die Verladeschlaufen müssen gut zugänglich sein, um die Big Bags mittels Verladebagger aus dem Transportfahrzeugen herauszuheben.
  • Die Big-Bags sind unbeschädigt und staubdicht verschlossen anzuliefern und nach Möglichkeit ganz zu befüllen. Eine äußere Kontamination der Säcke mit Mineralfasern ist auszuschließen.
  • Unzureichend verpackte Abfälle können aus Arbeitsschutzgründen abgewiesen werden.

5. Transport und Abladen

Die verpackten KMF-Abfälle sind für den Transport so zu sichern, dass während des Transportes und beim Abladen keine Mineralfaserstäube freigesetzt werden. Für den Transport von KMF sind zur Vermeidung von Staubemissionen mindestens bedeckte Fahrzeuge (mit Plane abgedeckte Ladepritsche) zu verwenden. Sie dürfen nicht geworfen oder einfach abgekippt werden.

6. Anlieferformalitäten

6.1  Für Anlieferungen von Mengen bis maximal 2 Mg im Jahr am Entsorgungspark Freimann durch Privatpersonen ist eine Anlieferberechtigung beim Abfallwirtschaftsbetrieb München (AWM), VR-S, Telefon: 089 233-31113, E-Mail: satzungsvollzug.awm(at)muenchen.de, Homepage: www.awm-muenchen.de formlos zu beantragen. Der Antrag soll Angaben über die Abfallmenge, eine Abfallbeschreibung, die Abfallherkunft, Name, Adresse, Telefonnummer des Abfallerzeugers, nach Möglichkeit das Kfz-Kennzeichen des Anlieferfahrzeuges und den geplanten Anliefertermin enthalten.

6.2  KMF-Abfälle sind in der Regel gefährliche Abfälle (Abfallschlüssel Nr. 17 06 05*) und grundsätzlich nachweispflichtig. Zur Anlieferung bei der Annahmestelle Wurzer benötigen gewerbliche Abfallerzeuger und -beförderer einen gültigen Entsorgungsnachweis (EN oder SN) mit Annahmeerklärung der Firma Wurzer. Wenden Sie sich zunächst an den AWM, VR-S (Kontaktdaten siehe oben) zwecks Freigabe des Entsorgungsnachweisverfahrens. Anschließend können Sie den EN oder SN elektronisch über das ZKS-Postfach I177S0005 bei der Firma Wurzer beantragen. Stimmen Sie gegebenenfalls die Abfalldeklaration und die Anlieferungsform mit der Firma Wurzer ab.

Kontakt
E-Mail: vertrieb(at)wurzer-umwelt.de
Telefon: 08122 9919-156
Detailinfos erfahren

Sobald der EN oder SN genehmigt ist, erhalten Sie vom AWM eine Anlieferberechtigung mit Erfassungsbarcode zur Vorlage an der Eingangswaage.

Der Nachweis über die erfolgte Entsorgung ist mit elektronischen Begleitscheinen zu belegen.
Abfallerzeuger und Beförderer müssen die elektronisch erstellten Entsorgungsnachweise und Begleitscheine mit ihrer qualifizierten elektronischen Signatur versehen und an das elektronische ZKS-Postfach I177S0005 der Firma Wurzer senden. Für die Signatur benötigen Sie eigene Signaturkarten und zertifizierte Lesegeräte.

Zur Anlieferung bei der Firma Wurzer legen Sie bitte folgende Unterlagen vor:

  • Anlieferberechtigung des AWM mit Erfassungsbarcode
  • Papierausdruck des elektronischen Begleitscheins zum genehmigten EN/SN
  • Bei Sammelentsorgung (SN) zusätzlich als Herkunftsnachweis einen ausgefüllten Übernahmeschein

Beachten Sie die Mengenbegrenzung von 5 Mg pro Woche pro EN/SN

7.  Für das gewerbsmäßige Einsammeln und/oder Befördern von gefährlichen Abfällen ist eine Beförderungserlaubnis gem. § 54 Kreislaufwirtschaftsgesetz erforderlich. Diese erteilt für Firmen, die im Landkreis München ihren Hauptsitz haben, das Landratsamt München, Fachbereich 4.4.1, Frau Westenkirchner, Telefon 089 6221-2749. Für Firmen, die ihren Hauptsitz im Stadtgebiet haben, ist das Referat für Klima- und Umweltschutz, RKU-US 12, Telefon 089 233-47697 und 089 233-47729, E-Mail abfallrecht(at)muenchen.de, zuständig. Privatpersonen benötigen keine Beförderungserlaubnis.

Für den Transport von gefährlichen Abfällen im Rahmen wirtschaftlicher Unternehmen ist ab einer Menge von 2 Mg pro Jahr eine Anzeige gemäß § 53 Kreislaufwirtschaftsgesetz erforderlich. Die Anzeige ist per Formblatt entsprechend § 7 Anzeige- und Erlaubnisverordnung bei der örtlich zuständigen Behörde zu erstatten.

Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte an das Landratsamt München unter Telefon 089 6221-2626 oder an den Abfallwirtschaftsbetrieb München der Landeshauptstadt München unter Telefon 089 233-96200.


Bezugsadressen für Mineralwolle-Big-Bags und Gewebesäcken mit Verladeschlaufen zur Entsorgung von Künstlichen Mineralfasern

Sollten Sie andere Bezugsquellen in Anspruch nehmen, muss eine reißfeste, staubdichte und saubere Verpackung mit vergleichbarer Kunststoffart gewährleistet sein.


Informationen zum eANV


Anmeldung und Registrierung im elektronischen Nachweisverfahren, elektronischer Begleitschein, elektronischer Entsorgungsnachweis

eANV-Provider Ihrer Wahl, zum Beispiel www.zedal.de, www.eanvportal.de oder zentral über www.zks-abfall.de


Informationen zur qualifizierten elektronischen Signatur
www.s-trust.de, www.d-trust.de oder www.signtrust.de

Stand: 01.01.2022
KMF_ANLI_01_2022_Mg.docx