Brinkmann Pflegevermittlung Grasbrunn
85630 Grasbrunn
Gemeindeteil: Grasbrunn
Ansprechpartner:
Herr Anton Hroß
Die Brinkmann Pflegevermittlung GmbH wurde im Jahr 2010 gegründet und ist eine der größten und unabhängigen Vermittlungsagenturen von Betreuungsleistungen für pflegebedürftige Menschen in der "24-Stunden-Pflege". Die Brinkmann Pflegevermittlung Regionalvertretung Grasbrunn vermittelt pflegebedürftigen Menschen eine erfahrene Betreuungskraft für die "24-Stunden-Pflege". Anton Hroß, Regionalvertreter der Brinkmann Pflegevermittlung für die Region Grasbrunn und Umgebung, steht Ihnen auch während der gesamten Betreuungszeit zur Seite und unterstützt Sie bei allen Fragen rund um "24-Stunden-Pflege". Im Jahr 2016 wurde Brinkmann Pflegevermittlung als eine der besten Vermittlungsagenturen von der Stiftung Warentest bewertet. Unsere Kunden profitieren außerdem von unserem großen Partnernetzwerk im Ausland sowie regionale Versorgungsnetzwerke zur ganzheitlichen Betreuung von pflegebedürftigen Menschen.
Das Betreuungsmodell "24-Stunden-Pflege" ermöglicht pflegebedürftigen Menschen würdevolles Leben im eigenen Zuhause. Bei dieser Betreuungsform lebt die Betreuungskraft unter einem Dach mit der pflegebedürftigen Person und unterstützt sie in der Verrichtung der alltäglichen Aufgaben. Die Aufgaben einer 24-Stunden-Betreuungskraft erstrecken sich auf die Tätigkeiten im Haushalt (Einkaufen, Zubereitung der Mahlzeiten, Putzen der Wohnung), Grundpflege (Unterstützung bei der täglichen Körperpflege wie Waschen, Baden Duschen, Haarpflege, Mundhygiene) und mobilisierende Maßnahmen (Anziehen und Ausziehen, Unterstützung beim Gehen und Stehen, gemeinsame Spaziergänge, Begleitung zu verschiedenen Terminen). Trotz der Bezeichnung "24-Stunden-Pflege" kann und darf eine Betreuungskraft selbstverständlich nicht 24 Stunden am Stück arbeiten. Eine Betreuungskraft arbeitet durchschnittlich 40 Stunden in einer 7-Tage-Woche und maximal 160 Stunden pro Monat. Da jede Betreuungssituation sehr individuell ist, werden auch die Arbeitszeiten und Freizeiten der Betreuungskraft immer individuell geregelt, damit sowohl die Bedürfnisse der pflegebedürftigen Person als auch der Arbeitnehmerschutz der Betreuungskraft gewahrt bleiben.